Allgemeine Richtlinien und Bedingungen für den Aufenthalt von Schulklassen und Gruppen im Oldenburgischen Jugenderholungsheim Wangerooge

 

Geltungsbereich

Die Richtlinien und Bedingungen gelten für die zeitweise Überlassung von Räumlichkeiten in den Gebäuden des Schullandheimes "Oldenburgisches Jugenderholungswerk (OJE)", Siedlerstraße 40 46, 26486 Wangerooge, zur Durchführung von Klassenoder Gruppenfahrten.

 

Vetragsabschluss

Vertragspartner sind das OJE und der Nutzer. Die verbindliche Buchung eines Termins erfolgt durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung der Plätze durch das OJE an den Nutzer. Gesondert getroffene Abstimmungen über die Nutzung bestimmter Räume bzw. Häuser müssen in der Bestätigung vermerkt sein. Andernfalls kann nachträglich kein Anspruch auf diese Räume erhoben werden.

Der Schriftwechsel kann auch über den Weg der elektronischen Post oder gleichartiger Medien erfolgen. Voraussetzung ist eine erkennbare, dokumentierbare, deckungsgleiche Willenserklärung beider Seiten.

 

Leistungen, Preise, Zahlungen

Wenn in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, wird 4 Wochen vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung in Höhe von 20 % des vorläufigen vollständigen Rechnungsbetrages fällig. Die Restsumme wird 10 Tage nach Beendigung des Aufenthalts fällig. Auf eine Anzahlung wird verzichtet, wenn die Vertragsparteien vor Beginn des OJE-Aufenthalts eine Abrechnung der Gesamtkosten nach Besuchsende vereinbaren.

Die Rechnung geht grundsätzlich in Form einer E-Mail mit pdf-Anhang an die Adresse des Rechnungsempfängers.

 

Rücktritt / Kündigung

Eine Belegungsabsage (ganz oder teilweise) ist bis 6 Monate vor Reiseantritt kostenfrei möglich und muss per Postbrief oder E-Mail schriftlich erklärt werden. Danach werden aufgrund zusätzlicher Arbeit und zusätzlichen Kosten folgende Stornierungskosten berechnet:

Dies gilt auch für eine vorzeitige Abreise oder ein Nichterscheinen am Anreisetag. Gleiches gilt für eine verspätete Anreise (z.B. am Folgetag). Bei einer Minderung gegenüber der angemeldeten Personenzahl über einen Toleranzwert von mindestens 10 % wird für alle nicht angereisten Personen eine Ausfallgebühr von 80 % angesetzt.

Darüber hinaus ist eine pandemiebedingte kostenfreie Stornierung der Buchung bis 10 Tage vor Reiseantritt möglich. Wenn die Absage nachweislich auf einer angeordneten Schulschließung, einer Quarantäne der Klasse bzw. der Schule oder einem übergeordneten Beherbergungsverbot beruht, kann bis zum gebuchten Reisebeginn storniert werden.

Das OJE wird im sich Rahmen seiner Möglichkeiten um eine anderweitige Belegung der gebuchten Unterkunft bemühen und die Einnahmen aus der Nutzung anzurechnen,

Es empfiehlt sich, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.